Vereinsname

Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und widmet sich u.a. der Verbindung von Wissenschaft und Kunst, und will dies laut Satzung auch in internationaler Vernetzung fördern. Um dieses Anliegen auch im Titel bzw. Untertitel des Vereins deutlich zu machen (und um entsprechend auf Anfragen aus dem Ausland zu reagieren) , möchten wir entweder eine Erweiterung des Namens vornehmen oder einen erklärenden Untertitel führen. Bedarf es hierzu einer Änderung im Vereinsregister oder können wir einen erklärenden Untertitel bzw. die Erweiterung des Namens ohne Weiteres anwenden?

Auch eine Erweiterung des Namens bzw. ein Untertitel bedeutet vereinsrechtlich eine Änderung, die per Satzungsänderung durch die MV beschlossen und zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet werden muss. Mit dem vergleichsweise hohen Aufwand ist allerdings dann auch eine gewisser Namensschutz (§ 12 BGB u. § 15 MarkenG) gegeben.
Wichtig ist zu prüfen , dass, worauf Sie ja in einem Punkt hingewiesen haben, diese Erweiterung den Satzungsbestimmungen entspricht.

Glossar

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