Gesetzliche Unfallversicherung auch für unseren Verein?

Sind unsere Vereinsmitglieder durch die gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtliche geschützt? Der Verein ist eine Selbsthilfeorganisation als eingetragener Verein und anerkannt gemeinnützig

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt subsidiär, d.h. nachrangig nur dann wenn kein anderer Versicherungsschutz (privat oder über den Verein) gegeben ist. Darüber hinaus deckt er nur einen Teil der denkbaren Risiken ab, in der Regel nur diejenigen, in denen die Mitglieder im engeren Sinne ehrenamtlich für den Verein tätig sind. Bei geselligen Veranstaltungen, ohne direkten Bezug zur Vereinsarbeit etwa, wäre dieser Schutz unter Umständen schon fraglich. Darüber hinaus sind Mitglieder des Vorstands in diesen gesetzlichen Schutz nicht einbezogen. Sie könnten allerdings gegen ein geringes Jahresentgelt (2,50 - 2,80 Euro) bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) freiwillig versichert werden. Es ist sicher ratsam, die gesamte Situation der Risikoabsicherung Ihres Vereins (Unfall- und Haftpflichtversicherung) von einem unabhängigen Versicherungsmakler oder aber z.B. auch über den Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände (www.bdvv.de) klären zu lassen.

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