Aufwandsentschädigung

Darf der Verein meine Aufwandsentschädigung auch bar Auszahlen(gegen Quittung) oder ist das verboten?

Gegen eine Barauszahlung von Aufwandsentschädigungen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, soweit es darüber eine schriftliche Vereinbarung gibt und der Empfang quittiert wird.

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