Fahrtkostenerstattung und Übungsleiterpauschale

Können für eine Tätigkeit, für die ein ehrenamtlicher Mitarbeiter eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 175,- € (2013: 200 €) monatlich erhält zusätzlich Fahrtkosten nach Nachweis der gefahrenen Kilometer gezahlt werden? Für die Ehrenamtspauschale geht das ja wohl?!

Bisher war für beide "pauschale Aufwandsentschädigungen" im Zusammenhang ehrenamtlicher Tätigkeit für gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Körperschaften (Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag) nach Meinung der einschlägigen Steuerrechtskommentare die Frage eindeutig mit Ja beantwortet worden. Inzwischen mehren sich die Fälle in denen die zusätzliche steuerfreie Erstattung einzeln nachgewiesener Aufwendungen (z.B. Fahrt- und Reisekosten) für die gleiche Tätigkeit offenkundig von einzelnen Finanzämtern nicht anerkannt wird (d.h. der Ehrenamts- oder Übungsleiterfreibetrag wird überschritten und diese zusätzlichen Erstattungen müssen versteuert werden). Ein enschlägiges Finanzgerichts-Urteil darüber ist noch nicht bekannt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt  empfiehlt sich vor der Erstattung in jedem Fall eine Nachfrage bei dem zuständigen Finanzamt.
Grundsätzlich bleibt aber die Möglichkeit des Vereins bestehen, für jede (sonstige) Tätigkeit reale Aufwendungen (für Kommunikations- und Reisekosten) steuerfrei gegen Nachweis zu erstatten.

 

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