Nach den Anforderungen der Finanzämter aber auch zur Information der Mitglieder sollte der Jahresabschluss (Kassenbericht in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und zwar gegliedert nach den vier steuer-/gemeinnützigkeitsrechtlich bedeutsamen Bereichen:
1. Ideeller Bereich (der unmittelbaren Umsetzung der in der Satzung vorgesehenen gemeinnützigen Zwecke)
Einnahmen u.a Mitgliedsbeiträge, Spenden, Öffentliche Zuschüsse usw.
Ausgaben u.a. Verwaltungskosten, Personal, Mieten, Kommunikationskosten, Öffentlichkeitsarbeit usw.
2. Vermögensverwaltung
Einnahmen: Zinsen, Miet- und Pachteinnahmen usw.
Ausgaben: Bank-/Depotgebühren, Instandhaltung
3. Zweckbetrieb
Einnahmen: Teilnehmerbeiträge
Ausgaben: Veranstaltungskosten
4. Wirtschaflticher Geschäftsbetrieb
Einnahmen: Werbeeinnahmen, Verkauf von Spesen und Getränken
Ausgaben: Wareneinsatz
Die Übersicht über den Spendeneingang wäre dann im ideellen Bereich verzeichnet.
In der Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt empfiehlt es sich zusätzlich
- eventuelle Rücklagen und ihre Begründung (zeitnahe Mittelverwendung)
- eventuelle Vergütungen an den Vorstand (notwendige Satzungsgrundlage!)
gesondert auszuweisen.
Zur Transparenz der Geschäftsabläufe sollte natürlich eine aktuelle Mitgliederliste, eine Beitragübersicht und ein Inventarverzeichnis den Mitgliedern im Jahresbericht präsentiert werden.