Der aufgezeigte Verfahrensweg (Vorlage Schatzmeister; Beratung im Vorstand; Prüfung; Vorlage bei der Mitgliederversammlung einschließlich Prüfbericht) ist der richtige. "Außen vor" bleibt der Vorstand nur bei der Arbeit der Rechnungsprüfer, die ihren Auftrag unabhängig und vom Vorstand unbeeinträchtig ausführen können sollten. Ansonsten trägt der Vorstand die Verantwortung für den Jahresabschluss.