Vereinskonto

Ist es zulässig, dass ein Vereinskonto auf den Namen des Kassierers als Privatkonto geführt wird?

Im Falle eines eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Vereins ist eine solche Kontoführung unzulässig und würde von dem zuständigen Finanzamt moniert, könnte auch den Entzug der Gemeinnützigkeit zur Folge haben. Die Bindung des Vereinsvermögens an gemeinnützige Zwecke erfordert den Zugriff der (durch Wahl auch wechselnder) jeweiligen Vorstandsmitglieder. Auf das Privatkonto hat nur die Privatperson (Kassierer) Zugriff. Damit ist auch für den Verein keine Transparenz seiner Finanzangelegenheiten gegeben.

Darüber hinaus kann ein offzielles Konto eines gemeinnützigen Vereins gegen Vorlage des Freistellungsbescheids von der Abgeltungssteuer befreit werden. Viele Banken verzichten bei Vereinskonten auch auf die Erhebung von Kontoführungsgebühren

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