Bestimmung über Ehrenamtspauschale in der Satzung ?

Ehrenamtspauschale. Muss der Passus über die Vergütung von 720 Euro pro Jahr usw. in die Satzung eingetragen werden?

Soll die Ehrenamtspauschale an Mitglieder des Vorstands für ihre (Vorstands-)Tätigkeit ausgezahlt werden, dann muss die Satzung einen entsprechenden Passus enthalten. Hier sollten aber keine konkreten Beträge genannt, sondern Formulierungen wie etwa "Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten" gewählt werden.
Mit der Satzungsänderung könnte auch noch rückwirkend bis 2007 (dem Zeitpunkt der Geltung der Ehrenamtspauschale, damals in Höhe von 500 Euro) die - ohne einen entsprechenden Passus eigentlich gemeinnützigkeits- und vereinsrechtswidrige - Auszahlung des Freibetrags gegenüber dem Finanzamt legalisiert werden.
Für Vergütungen im Rahmen des Ehrenamtfreibetrags an Mitglieder oder auch Nichtmitglieder, die im Auftrag des Vereins ehrenamtlich tätig sind, ist ein entsprechender Passus nicht unbedingt nötig, sollte aber in der Regel auf einem Beschluss der Mitgliederversammlung basieren.

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