Bautätigkeiten bzw. landschaftspflegerische Arbeitseinsätze auf dem Vereinsgelände

Meine Frage bezieht sich auf Bautätigkeiten auf dem Vereinsgelände: Wir sind gerade dabei, ein altes Haus zu erwerben, das wir aus eigener Kraft von Grund auf sanieren möchten. Da einige der ehrenamtlichen HelferInnen ausgebildete Zimmerleute sind und zT ganze Arbeitstage eingeplant haben (nicht nur Wochenende o.ä.), haben wir Bedenken, ob das ganze – von außen betrachtet - nicht wie Schwarzarbeit aussieht. Dass es keine Bezahlung gibt, läßt sich ja schwer nachweisen.

- Welche Konstruktionen gibt es im Vereinsrecht für so einen Fall? Würde es z.B. ausreichen, wenn alle HelferInnen Vereinsmitglieder sind?

Es scheint uns der absolute Ausnahmefall zu sein, dass anerkannte bzw. eingetragene Vereine in den Verdacht der Schwarzarbeit geraten. Solche ehrenamtliche Tätigkeit für den Verein ist gang und gäbe und im Zweifelsfall reicht die Bestätigung beider Seiten, des Vereins, wie der ehrenamtlich Tätigen aus. Wenn man ganz sicher gehen möchte, kann man natürlich entsprechende schriftliche Vereinbarungen (die Art und Umfang der ehrenamtlichen, vergütungsfreien Tätigkeit und eventuelle Rahemnbedingungen wie z.B. Versicherungsschutz usw. bestimmen) abfassen. Wenn man die Tätigkeit teilweise über die pauschale Aufwandsentschädigung des Ehrenamtfreibetrags (§ 3 Nr. 26 a Einkommenssteuergesetz) doch vergüten wollte, dann wäre eine solche Vereinbarung (Honorar-, Werkvertrag) ohnehin nötig. Es wäre auch möglich, dass die ehrenamtlich Tätigen eine solche Vergütung wieder an den Verein zurückspenden und dann wenigstens einen kleinen Steuervorteil erzielen könnten.
Für eine solche Tätigkeit ist die Mitgliedschaft im Verein (aus diesem Grunde) nicht nötig, würde auch nicht unbedingt mehr Rechtssicherheit schaffen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Anerkennung, Versicherungsschutz usw.) sind für Mitglieder wie für Nicht-Mitglieder in der ehrenamtlichen Tätigkeit gleich.

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