Zuwendungsrecht - Zweckbindung

im Zuwendungsbescheid für eine Projektförderung mit 3-jähriger Laufzeit wurde festgehalten, dass alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften beweglichen Gegenstände 5 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden sind.

Wie erfolgt in der Praxis nach Ablauf der Projektlaufzeit der Nachweis der zweckgebundenen Verwendung und welche Sanktionen drohen gegebenenfalls?

Ohne Kenntnis des Projekts und des Zuwendungsbescheids ist eine klare Antwort nicht leicht zu finden.
Solche zeitlich befristeten Projektförderungen sind häufig als Anschub eines bestimmten Zwecks gedacht, so dass die Verwendung der beweglichen Güter in dem genannten Zeitraum für den gleichen oder einen vergleichbaren Zweck gefordert ist und nachgewiesen werden müsste. Nach (öffentlichem oder vergleichbarem) Zuwendungsrecht wäre eine zweckfremde Verwendung unzulässig. Die Regel-Sanktion ist die Rückforderung der gesamten Projektförderung. Wenn eine zweckmäßige Verwendung über den Projektzeitraum nicht gegeben ist, wäre vermutlich die Rückfrage bei dem Mittelgeber die vernünftigste Reaktion. Vielleicht liegen die Differenzen zwischen Projektförderzeitraum und Zeitraum des Verwendungsnachweises ja in ganz banalen Versehen (des Recyclings von Zuwendungsbescheiden) begründet.

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