Vereinsvorsitzender (1.Vorstand ) lebensbedrohlich krank

Hallo, unser 1.Vorstandsvorsitzender ist schwer erkrankt und nicht mehr ansprechbar .Vom Registergericht kam nun eine Androhung von Zwangsgeld da er seit 2003 keine weiteren Mitgliederversammlungen gemeldet hat. Auch nicht die von der Neuwahl der Vorstandes von 2008.Aus dem alten Vorstand war nur er und noch eine Person im neuen Vorstand. Ich wurde damals als 2. Vorsitzender gewählt ohne irgendeine Ahnung von Vereinsrecht und dgl. zu haben. Was müssen wir jetzt tun und wer leitet im Moment die Geschäfte? Unser 1. Vorstand ist sehr eigenwillig und hat nie jemanden in die Karten schauen lassen. Jetzt gibt es viele Schulden und Probleme.Für Rat wäre ich sehr dankbar.

Zunächst müsste geklärt werden, wer außer dem 1. Vorsitzenden noch die gerichtliche bzw. außergerichtliche Vertretung des Vereins innehat. Das ist üblicher Weise in der Satzung geregelt. In der Regel führt bei dem Ausfall des 1. Vorsitzenden der bzw. die stelllvertretende (2.) Vorsitzende die Geschäfte.
Wir würden zunächst raten, sich (telefonisch) mit dem Rechtspfleger/Sachbearbeiter des Registergerichts, der das Schreiben (Androhung von Zwangsgeld) verfasst hat in Verbindung zu setzen um die Situation (Erkrankung des 1. Vorsitzenden) zu erläutern und um Zeit zur Klärung und Bereinigung zu bitten.

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