Geschäftsordnung

Kann der Gesamtvorstand eines Vereins im Zuge der Aufgabenverteilung seiner einzelnen Vorstandsmitglieder dem Vorstandsgremium, bestehend aus 1. Vors., Stellvertr. und Schatzmeister, einige Aufgaben zur alleinigen Bearbeitung übertragen (neben der Vertretung nach innen und außen)?

z.B.

1. Sekretariatsaufgaben

2. Erledigung des Schriftverkehrs Vorstandssitzungen

3. Vorbereitung von Mitgliederversammlungen

4. Umsetzung und Verfolgung von Beschlüssen.

Muss diese Aufgabenverteilung in der Satzung niedergelegt sein oder reicht dafür eine Geschäftsordnung?

Der Vorstand kann und sollte durchaus eine solche Arbeitsteilung in der laufenden Geschäftsführung vornehmen. Es ist nicht notwendig und empfiehlt sich auch nicht, diese detaillierte Verteilung von Aufgaben in der Satzung vorzunehmen, da auch hier jede Veränderung der Arbeitsteilung  wieder eine Satzungsänderung und die Eintragung in dem Vereinsregister zur Folge hätte. Ratsam ist tatsächlich eine Geschäftsordnung des Vorstands, die seine Arbeit insgesamt regelt und, die, so weit die Satzung nichts anderes bestimmt bzw. den Beschluß darüber dem Vorstand zuspricht , von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. 

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