Der Vorstand kann und sollte durchaus eine solche Arbeitsteilung in der laufenden Geschäftsführung vornehmen. Es ist nicht notwendig und empfiehlt sich auch nicht, diese detaillierte Verteilung von Aufgaben in der Satzung vorzunehmen, da auch hier jede Veränderung der Arbeitsteilung wieder eine Satzungsänderung und die Eintragung in dem Vereinsregister zur Folge hätte. Ratsam ist tatsächlich eine Geschäftsordnung des Vorstands, die seine Arbeit insgesamt regelt und, die, so weit die Satzung nichts anderes bestimmt bzw. den Beschluß darüber dem Vorstand zuspricht , von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.