Mit der Gründung wird die Satzung durch die Gründungsmitglieder beschlossen. Dort heißt es:
1. Der Verein führt den Namen „FreizeitGemeinschaft .........".
2. Der Verein hat seinen Sitz in ........ und soll im Vereinsregister eingetragen werden.
Dann erfolgt die Eintragung im Vereinsregister.
Muss nun die Satzung wie folgt geändert werden:
1. Der Verein führt den Namen „FreizeitGemeinschaft ...... e.V.".
2. Der Verein hat seinen Sitz in ....... und wurde am ..... unter Nummer VR ......... in das Vereinsregister des Amtsgerichtes ...... eingetragen.
Und muss das wieder durch eine MV beschlossen werden und nochmals an das Amtsgericht gesendet werden ?
Eine weitere Satzungsänderung nach erfolgreicher Gründung und Eintragung im Vereinsregister ist nicht notwendig.
Es bietet sich normaler Weise an, in der Satzung, die nach Gründung und mit dem Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister eingereicht wird, den Satz "... soll in das Vereinsregister eingetragen werden" zu ergänzen um "... und trägt dann den Zusatz e.V." Auch wenn dies fehlt, die Eintragung durch das Amtsgericht erfolgt ist, ist keine weitere Satzungsaänderung notwendig. Die Nummer des Vereinsregisters muß in der Satzung gar nicht erscheinen. Sie ist mit allen eintragungspflichtigen Dokumenten und Organen des Vereins verknüpft.