Vorstandsbeschluss

Wann muß ein Vereinsvorstand seine Festlegungen/Diskussionspunkte/Anregungen zu einem Beschluss machen? Ist jedes Gespräch über eine Kontenbewegung usw. zu einem Beschluss zu machen?

Wo liegt die Grenze zwischen Beschluß und allgemeinem Vorstandsgespräch?

In aller Regel sehen Satzungen und die allgemeinen Rechtsgrundlagen des BGB vor, Beschlüsse des Vorstands in den speziell anberaumten Vorstandssitzungen mit entsprechender Vorankündigung durch Beschlussvorlagen vorzunehmen und die gefassten Beschlüsse dann auch zu protokollieren. Festlegungen, Anregungen usw. können mindestens dann erst zu Beschlüssen werden, wenn der Vorstand formal über sie abgestimmt hat.
Insofern muss natürlich nicht alles zu einem Beschluss gemacht werden und die Grenze zwischen einem Gespräch im Vorstand und einem Beschluss markieren die Regeln des Beschlussverfahrens, an dessen Ende in jedem Fall eine Abstimmung stehen muss.

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