Ein Verein ist eine juristische Person des privaten Rechts (nach BGB, neben den Vereinen auch die üblichen Unternehmensformen GmbH, AG usw.) und nicht des öffentlichen Rechts. Zu letzteren gehören z.B. Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise, Bundesländer usw. oder besondere Anstalten (Universitäten, Runfunkanstalten usw.). Insofern trifft es auch zu, dass die Ehrenamtspauschale entweder für solche öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder nur für Vereine (oder andere privatrechtliche Körperschaften) gilt, die (durch das Finanzamt) anerkannt gemeinnützige Zwecke verfolgen. Dies schließt allerdings auch nicht von vorneherein Berufsverbände aus, so weit sie z.B. Kunst und Kultur oder Wissenschaft fördern.