Abstimmung bei virtuellen Vorstandssitzungen

Ist eine reale und eine virtuelle Vorstandssitzung gleichberechtigt?

Wie muss bei einer virtuellen Sitzung z. B. Über einen Antrag über Bezuschussung für ein best. Projekt abgestimmt werden? Wir handhaben es so, dass dieser Antrag 1 – 2 Wochen allen Vorstandsmitgliedern zur Diskussion zugestellt wird, so dass nur noch abgestimmt werden muss oder diskutiert wird.

Müssen dann, um eine gültige Abstimmung zu vollziehen, alle Vorstandsmitglieder abstimmen oder genügt es, wenn nur die Anwesenden an der virt. Sitzung abstimmen?

Ist eventuell auch eine Abstimmung per Internet möglich, aber dann müssten sich wohl alle Vorstandsmitglieder an der Abstimmung beteiligen.

Müsste dies evtl. in eine Geschäftsordnung?

 

Grundsätzlich sind nach jüngerer Rechtsauffassung rale und virtuelle Beschlussfassungen im vorstand gleichberechtigt anerkannt. Die virtuelle Kommunikation der Vorstandsarbeit sollte allerdings durch eine entsprechende Satzungsgrundlage abgesichert sein etwa in dem Sinne "Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erklären." Darüber hinaus sollten die Verfahren relativ detailliert und unter Wahrung der üblichen Fristen in einer Geschäftsordnung festgelegt sein, über die auch die Mitgliederversammlung abstimmen sollte.

Bei der virtuellen Sitzung gelten in Bezug auf Mehrheiten und Quoren die gleichen Bedingungen wie bei realen und wie sie in der Regel auch in der Satzung festgelegt sein sollten z.B. "Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind".

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