In der Tat muss ein Protokoll von Vorsitzendem und Schriftführer persönlich unterzeichnet werden. Absolut rechtssicher wäre dabei die elektronische Form mit einer zertifizierten elektronische Signatur oder auch die zur digitalen Kommunikation parallel archivierte ausgedruckte und unterschriebene Version.
Eine Frist von 3 Tagen für Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Protokoll erscheint uns recht knapp. Es müsste dann auch noch geregelt sein, wie über die eventuelle Änderungs und Ergänzungsprozedur dann auch noch entschieden wird.
Hier empfielt es sich in jedem Fall für solche virtuelle Diskussion und Beschlussfassung eine Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit zu entwickeln und - nicht nur aus Gründen der Transparenz - von der Mitgliederversammlung beschließen zu lassen