Unfallversicherung

Im Rahmen der Jugendarbeit eines Natur- und Wanderklubs bieten Mitarbeiter der Vorstandschaft ehrenamtlich Bastelkurse für Kinder (6-9 J. an.

Bei den Bastelarbeiten gehen die Kinder mit Bohrmaschinen, Handsägen, el. Schleifgeräten u.a. um. Die Kursleitenden haben keine Fachausbildung an den Geräten.

Frage: Besteht eine Versicherungsschutz im Falle einer Verletzung

..für den Kursleitenden ?

..für die Kinder ?

Vorausgesetzt bei dem Natur- und Wanderklub handelt es sich um einen eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Verein, besteht sowohl für die Kinder, wie für die ehrenamtlichen Kursleiter ein Unfallversicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (hier sollte der Verein bei der Verwwaltungsberfusgenossenschaft kostenfrei angemeldet sein) und in der Regel eine weitere (subsidiäre) Unfallversicherung, die die einzelnen Bundesländer in Form von Rahmenverträgen abgeschlossen haben. In manchen Bundesländern gilt dies auch zur Absicherung gegenüber Haftpflichtschäden, die bei den von Ihnen beschriebenen Kursen ja auch denkbar wären. Hier sollte geprüft werden, ob in Ihrem Bundesland auch eine solche Haftpflichtversicherung über das Land besteht und, ob eventuell auch der Verein über eine entsprechende Vereinhaftpflichtversicherung verfügt.

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