Alle Organe von Anfang an nötig?

Wir gründen einen Verein um ein Wohnprojekt in unserer Stadt zu ermöglichen. Wir wollen dort als Mieter in eigenen Wohnungen leben. Zur Zeit gibt es noch keine konkreten Möglichkeiten. Unsere Satzung soll aber auch diese Zeit schon abdecken. Aus den Mitgliedern bildet sich dann eine Bewohnergemeinschaft, diese wählt einen Vertreter der zu den Vorstandsitzungen eingeladen wird. Zukunftsmusik also.

Kann der Vertreter ein Organ des Vereins sein - wenn es ihn bei der Gründung gar nicht gibt?

Es ist durchaus möglich, in der Satzung des Vereins bereits jetzt sozusagen einen Platzhalter, d.h. ein Vorstandsmitglied vorzusehen, das erst dann in den Vorstand aufgenommen wird, wenn sich die Bewohnergemeinschaft gebildet und einen Vertreter gewählt hat. Wenn eine solche Satzungsbestimmung bereits bei Gründung des Vereins existiert, bleiben auch (kosten- und verfahrensaufwendige) Satzungsänderungen erspart.

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