Da Sie weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben abführen müssen, reicht eigentlich der einfache Beleg. Verein oder Stiftung sind allerdings verpflichtet die Voraussetzungen/Kriterien zur Zahlung des Übungsleiterfreibetrags (Nebenberuflichkeit, gemeinnützige Organisation, anerkannte Übungsleitertätgkeit) zu überprüfen. Außerdem empfiehlt es sich diese Übungsleitertätigkeit auf die Grundlage eines entsprechenden (Übungsleiter-/Honorar)Vertrages zu stellen.