Abrechnung Übungsleitertätigkeit

Wie rechne ich eine Übungsleitertätigkeit ab? Kann dies mit Beleg der Aufwandentschädigung aus der Kasse getätigt werden, oder muss man über das Lohnprogramm abrechnen?

Da Sie weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben abführen müssen, reicht eigentlich der einfache Beleg. Verein oder Stiftung sind allerdings verpflichtet die Voraussetzungen/Kriterien zur Zahlung des Übungsleiterfreibetrags (Nebenberuflichkeit, gemeinnützige Organisation, anerkannte Übungsleitertätgkeit) zu überprüfen. Außerdem empfiehlt es sich diese Übungsleitertätigkeit auf die Grundlage eines entsprechenden (Übungsleiter-/Honorar)Vertrages zu stellen.

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