Es ist grundsätzlich (steuerrechtlich) nicht möglich, zahlenden Mitgliedern zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Vermögen des Vereins einen Teil des Anfangsaufwands wieder zurückzuerstatten. Die Alternative könnte aber sein, dass die Mitglieder entprechende Ausstattung leihweise zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung stellen, so lange bis sie aus dem Vereinsvermögen ersetzt werden kann. Der Verein kann ja auch generell von den Steuerbefreiungen des Vereins durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit profitieren.
Für mögliche Sponsoren stellt sich das anders dar. Der Verein kann ihnen nach Anerkennung der Gemeinützigkeit auch Spendenbescheinigung (z.B. über Geld- oder Sachspenden) ausstellen, die dann steuerlich absetzbar sind. Der Verein darf dann zwar nicht direkt für die Sponsoren werben, aber immerhin darauf hinweisen, dass er gefördert wurde. Auch der Sponsor darf darauf hinweisen, dass er ein gemeinnütziges Projekt fördert.