Anrechnung Aufwandsentschädigung Hartz IV

Wie wird eine Aufwandsentschädigung auf Hartz - IV - Leistungen angerechnet. Laut 1. April 2011 gibt es dazu eine in Kraft getretene Reform. Wo finde ich den Paragraphen dazu?

Auch die höhere Aufwandsentschädigung in Form der Übungsleiterpauschale (2100 Euro, seit 2013: 2400 Euro) wird auf Hartz V Leistungen, bzw. Arbeitslosengeld II nicht angerechnet. Der Monatsbetrag (200 Euro) liegt unterhalb der Anrechnungsgrenze von 50% des sogenannten Eckregelsatzes (200 Euro). Die tatsächlich vorhandenen Planungen in enem Regierungsentwurf zur Anrechnung als sonstiges Einkommen wurden im Februar  nach einer entsprechenden Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom Bundestag (Bundestags-Drucksache 17/4719) fallen gelassen. Am 26.02.2011 stimmte dem auch der Bundesrat zu (Bundesrats-Drucksache (109/11/Beschluss).
Gibt es allerdings weitere Nebeneinkünfte, etwa über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob), dann werden seit April 2011 (im Rahmen einer Änderung des Sozialgesetzbuches II) Aufwandsentschädigungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit und diese Einkünfte zusammengenommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

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