Nach unserem Verständnis ist ein Tagesordnungspunkt "Wünsche und Anträge" eigentlich dafür vorgesehen, das richtet sich aber nach der Satzung ihres Vereins. Wurden Anträge und Beschlussvorlagen gemäß der Satzung oder einer möglichen Geschäftsordnung korrekt, d.h. auch fristgerecht eingereicht, kann dann auch ein entsprechender Beschluss gefasst werden.