Als Stichdatum für das sogenannte Sperrjahr (v.a. zum Schutz von Vermögensansprüchen Dritter gedacht) gilt die Bekanntmachung der Auflösung des Vereins.
Als Stichdatum für das sogenannte Sperrjahr (v.a. zum Schutz von Vermögensansprüchen Dritter gedacht) gilt die Bekanntmachung der Auflösung des Vereins.