Übungsleiterpauschale und Hartz IV

Kann man einem Interessierten, der nach SGB II Hilfen zum Lebensunterhalt bekommt (HARTZ IV), eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Übungsleiterpauschale anbieten? Kollidiert das evtl. mit den SGB II - Leistungen? Im konkreten Fall besteht nicht mehr die Möglichkeit, einen 1-Euro-Job anzubieten. Laut Auskunft des zuständigen Fallmanagers kann der Kunde 180 Euro pro Monat (seit 2013 200 Eur0 pro Monat) hinzuverdienen.

Die Übungsleiterpauschale in der Höhe von 2400 Euro können Sie in jedem Fall anbieten, ohne dass sie angerechnet wird. Diese steuerfreie Vergütung für nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten ist monatlich bis zu einem Betrag von 50% des Eckregelsatzes (gegenwärtig 200 Euro) anrechnungsfrei.

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