steuerfreie Vergütung

Ich selbst engagiere mich in zwei Ehrenämtern (DRK im Sanitätsdienst und in einer Hamburger Organisation leite ich einen Kochkurs für Kinder aus Migrantenfamilien).

Über die Medien habe ich gehört daß man in der Steuererklärung seit dem 1. Januar 2007 eine sogenannte Ehrenamtspauschale einen Freibetrag von einmalig 500 EUR absetzen kann (seit 2013 720 EUR).

Nun habe ich hierzu Fragen und hoffe Sie können mir hierbei weiter helfen:

Ist dies richtig und wenn ja als was gebe ich diese Kosten an?

Brauche ich eine Bestätigung beider Ehrenämter oder reicht es aus beide genau zu erklären?

 

Es ist richtig, dass es (rückwirkend zum 01.01.2007) die sogenannte Ehrenamtsspauschale gibt und zwar als steuerfreie Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von 500 Euro/Jahr, seit 2013 720 Euro/Jahr. Allerdings kann man wie gesagt nur eine entsprechende Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit bis zu dieser Höhe steuerfrei erhalten. Vielfach wurde fälschlich dargestellt, man könne eine Art Steuergutschrift für ehrenamtlich Tätigkeiten erhalten. Das ist nicht richtig. Sie müssten also z.B. für Ihre Tätigkeit im DRK eine Art Vergütung bekommen, die dann bis zu 500 (720) Euro steuerfrei bliebe.
Für den Kochkurs könnten Sie eventuell sogar den sogenannten Übungsleiterfreibetrag bis zur Höhe von 2400 Euro im Jahr in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es ist eine Ausbildungs- bzw. erzieherische Tätigkeit und sie wird nebenberuflich ausgeübt. Aber auch hier gilt, dass sie eine entsprechende Vergütung von der gemeinnützigen Organisation bekommen, die dann bis zu dieser Höhe steuerfrei bleibt.

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