Es ist richtig, dass es (rückwirkend zum 01.01.2007) die sogenannte Ehrenamtsspauschale gibt und zwar als steuerfreie Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von 500 Euro/Jahr, seit 2013 720 Euro/Jahr. Allerdings kann man wie gesagt nur eine entsprechende Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit bis zu dieser Höhe steuerfrei erhalten. Vielfach wurde fälschlich dargestellt, man könne eine Art Steuergutschrift für ehrenamtlich Tätigkeiten erhalten. Das ist nicht richtig. Sie müssten also z.B. für Ihre Tätigkeit im DRK eine Art Vergütung bekommen, die dann bis zu 500 (720) Euro steuerfrei bliebe.
Für den Kochkurs könnten Sie eventuell sogar den sogenannten Übungsleiterfreibetrag bis zur Höhe von 2400 Euro im Jahr in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es ist eine Ausbildungs- bzw. erzieherische Tätigkeit und sie wird nebenberuflich ausgeübt. Aber auch hier gilt, dass sie eine entsprechende Vergütung von der gemeinnützigen Organisation bekommen, die dann bis zu dieser Höhe steuerfrei bleibt.