Fahrgeld für Ehrenamt

Ist es möglich für eine ehrenamtliche Tätigkeit Fahrgeld zu beantragen?

Grundsätzlich steht Ihnen selbstverständlich das Recht zu, die Fahrtkosten, die im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Täitgkeit entstehen, von der Institution, für die Sie diese Aufgabe übenehmen, (als sogenannte Aufwandsentschädigung) zu beantragen. Manche Einrichtungen sehen sich allerdings aufgrund der Knappheit finanzieller Mittel oft nicht in der Lage, auch diese, eigentliche selbstverständliche Fahrtkostenerstattung für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter auszuzahlen. Trotzdem sollten Sie in jedem Falle die Bitte um Erstattung Ihres Fahrgeldes an die Institution, für die Sie arbeiten, richten. Leider gibt es darüber hinaus (über eine Steuerentlastung, bzw. über andere öffentliche Fördermittel) keine oder nur sehr verschlungene Wege solche Aufwandsentschädigungen zu erhalten.

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