Nicht-Mitglieder und Ehrenamtspauschale

»In anderen Fällen ehrenamtlicher Tätigkeit von Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern des Vereins reicht ein Beschluss des Vorstands bzw. der Mitgliederversammlung«

Kann man aus dieser Aussage schließen, dass auch ausdrückliche Nichtmitglieder im Rahmen einer ehrenamtlichen Pauschalierung von bis zu 500 Euro per Anno (seit 2013 720 Euro/Jahr) für Tätigkeiten beim (natürlich gemeinnützigen) Verein bezahlt werden können ? Z.B. auch für kleinere Tätigkeiten wie mehrmals im Jahr Fenster zu putzen oder ein Mal im Monat die Räume reinigen ?

Die Ehrenamtspauschale ist als Ausgleich (und Anreiz) für alle ehrenamtlich Tätigen gedacht. Sie gilt für jede Person, die sich unter den oben genannten Kriterien ehrenamtlicher Tätigkeit in den Dienst gemeinnütziger oder kirchlicher Organisationen stellt, ob Mitglied oder Nichtmitglied.

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