Für diese Aufgaben empfehlen sich in jedem Fall Honorarverträge, da es sich um wiederkehrende Lehrtätigkeiten auf der Basis eines bestimmten Stundensatzes handelt. Im Werkvertrag wird (zwar vielleicht auch auf der Basis von Stundenhonoraren) bestimmte fest umrissene Projektleistungen vereinbart, z.B. die Erarbeitung einer Konzeption von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen oder der Entwurf eines Webinforamtionsangebotes oder ähnliches.
Solche Honorarverträge sind im Einzelfall aber nicht ganz ohne arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Brisanz für die auch der Auftraggeber in die Pflicht genommen werden kann, z.B. im Falle der Scheinselbständigkeit oder in anderen Fragen. Deswegen sollten soche Verträge in jedem Fall von einem Steuerberater geprüft werden.