Wahlprozedere

Wir planen derzeit die Gründung eines Vereins. Jetzt stellt sich für uns folgende Frage: Müssen denn bereits bei der Gründungsversammlung alle in der Satzung vorgesehen Vorstandsmitglieder gewählt/ bestimmt werden oder besteht die Möglichkeit, einige Personen in einer späteren Mitgliederversammlung nachzuwählen?

Die Vorschriften des BGB in dieser Frage sind recht eindeutig (eng) und die Überprüfungspraxis der Register (Amts-)Gerichte ist es ebenfalls.
Danach müssen die Vorstandsmitglieder während der Gründungsversammlung gewählt, die Wahl auch protokolliert, und dann auch in allen Antrags- und Eintragunsprozeduren genannt werden.
Es wäre in jedem Fall ratsam, Gründungsversammlung und Beantragung der Eintragung in das Vereinsregister so anzuberaumen, dass alle Vorstandsmitglieder gewählt und benannt werden können. 
Es sind Umgehungsverfahren denkbar, und wir kennen auch ein paar trickreiche Fälle, die aber hinterher einen großen Bereinigungsaufwand und gelegentlich auch das dauerhafte Mißtrauen der Amtsgerichte nach sich zogen.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar