Grundsätzlich verlieren Sie durch Werbeeinnahmen nicht gleich die Gemeinnützigkeit. Es hängt davon ab, in welchem Verhältnis solche (eigentlich wirtschaftlichen) Aktivitäten des Vereins stehen und ob Sie bestimmte Umsatzgrößen (gegenwärtig 35.000 EURO für alle wirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten) übersteigen. Wenn z.B. die Einnahmen aus solchen »Geschäften« mehr als 50% des Vereinsumsatzes ausmachen würden und den Anteil von Mitgliedsbeiträgen und Spenden übersteigen, würde es vermutlich Probleme mit der Steuerbefreiung geben.
Steuerrechtlich wesentlich einfacher ist es für den Verein, wenn er die Werbefläche nicht selbst, direkt zur Werbung an einzelne Unternehmen usw. vermietet, sondern pauschla einem Dritten zur direkten Werbung überlässt.