Unterlagen zur Anmeldung

Welche Unterlagen braucht man zur Anmeldung beim Registergericht? Gehört zur Annahme der Satzung auch eine Anwesenheitsliste?

Eine Anwesenheitsliste zur Anmeldung beim Registergericht benötigen Sie nicht.
Sie brauchen:

- ein Anschreiben (als Anmeldung, bzw. Antrag zur Eintragung in das Vereinsregister), das die Gründung des Vereins bestätigt, in dem die gewählten Vorstandsmitglieder mit Name, Adresse und Beruf aufgelistet sind und, das die notariell beglaubigten Unterschriften aller vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder enthält.
Diese Antrag (der am besten über einen Notar eingereicht wird, der auch auf die Form achtet und der gegen Vorlage der Personalausweise die Unterschriften der Vorstandsmitglieder beglaubigt) müssen Sie noch hinzufügen

-Original und Kopie der Satzung, wobei die Satzung von mindestens 7 Vereinsmitgliedern unterschrieben sein muss

-das Gründungsprotokoll, das von den (vorher bestimmten) Veranstaltungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben sein muss

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar