Anmeldungskosten

Welche Kosten fallen bei einer regulären normalen Vereinsanmeldung an?

 

Die Kosten für die Eintragung in das Vereinsregister setzen sich zusammen aus Eintragungsgebühren des zuständigen Amts-(Register-)gerichts und Notariatsgebühren für die Beglaubigung der Dokumente und Unterschriften. Die Eintragungsgebühren sind in den Gerichten von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich, liegen im Schnitt bei etwa 60 EURO. Sie entfallen, wenn vom zuständigen Finanzamt die vorläufige Bescheinigung über die Freistellung von der Körfperschaftssteuer (=Anerkennung der Gemeinnützigkeit) vorgelegt wird.
Die Notargebühren betragen ca 15 EURO, wenn nur die Unterschriften beglaubigt werden müssen, wenn der Notar die Anmeldung beim Amtsgericht (einschließlich Anschreiben usw. übernimmt) 40-50 EURO (auch die Notargebühren unterscheiden sich etwas zwischen den Bundesländern).

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