Organe des Vereins

Kann der Vorstand aus einer einzigen Person bestehen oder muß er immer aus mindestens 2 Personen, dem/der Vorstandsvorsitzenden und dem/der bestehen Stellveretreter/in? Welche Positionen müssen noch zwingend festglegt werden? Da der Verein keine Mitgliedbeiträge erheben wird, muss

dennoch ein Kassenwart ernannt werden? Was ist mit dem Portokollführer?

Grundsätzlich kann der Vorstand (als der nach außen Vertretungsberechtigte) eines (eingetragenen) Vereins auch nur aus einer Person bestehen. In diesem Fall treten aber schnell Probleme auf, wenn der einzige vertretungsberechtigte Vorstand (Abwesenheit, Krankheit usw.) für dringende Geschäfte ausfällt. Aus diesem Grunde und zur besseren Kontrolle im Verein (4-Augen-Prinzip) empfiehlt es sich eigentlich immer zwei vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder zu haben.

Für andere Organe des Vereins (Kassenwart usw.) gilt, dass Sie solche Ämter in der Satzung nicht unbedingt festlegen müssen. Aber auch wenn Sie keine Mitgliedsbeiträge erheben, sollte es für den Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins und die angemessene Verwendung der Mittel neben dem Vorstand einen weiteren Verantwortlichen und einen (möglichst unabhängigen) Prüfer geben.
Protokollführer können zu den jeweiligen Mitgliederversammlungen vom Vorstand bestimmt werden, die Protokolle werden dann von dieser Person und dem Vorstand unterzeichnet. Am wichtigsten ist vor allem das Protokoll zur Gründung des Vereins.

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