Grundvoraussetzung

Welche Voraussetzungen muss ein Verein erfüllen, damit er ein e.V. werden kann?

Der Hauptzweck des Vereins (gleichsam als sogenannter Idealverein) darf nicht auf wirtschaftliche Betätigung gerichtet sein. Wird von dem Verein die Gemeinnützigkeit angestrebt (d.h. die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgleidsbeiträgen) müssen die Satzungszwecke des Vereins auch den entsprechenden Vorschriften der sogenannten Abgabenordnung entsprechen. Vor allem muss der Hauptzweck (oder auch mehrere müssen) sich in dem Katalog der 25 anerkannten gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung (§ 52, Abs. 2) wieder finden.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar