Grundsätzlich könntest Du einen Verein gründen, bräuchtest dafür aber in jedem Fall die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Das Gesetz behandelt Dich und alle anderen Jugendlichen als »eingeschränkt geschäftsfähig«, so dass Dir dann auch die Führung eines Vereins jeweils nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich wäre (d.h. in jedem Fall, in dem Du irgendeine Aktivität Deines Vereins mit Unterschrift nach außen dokumentieren müsstest). Das kann unter Umständen recht aufwändig sein, wir wollen Dich aber unter keinen Umständen entmutigen.
Die Vereinsgründung bingt aber noch eine Reihe weiterer Umstände mit sich, über die Du Dir vielleicht Klarheit verschaffen solltest.