Als gemeinnütziger Verein ein Café betreiben

Hat ein gemeinnütziger Verein die Möglichkeit ein Café zu betreiben?

Wirtschaftlichen Aktivitäten wie dem von Ihnen genannten Betreiben eines Cafes sind Vereinen steuerrechtlich enge Grenzen gesetzt. Steuerlich begünstigt werden allenfalls sogenannte Zweckbetriebe, die unmittelbar und tatsächlich den Satzungszweck erfüllen helfen. Cafés oder andere gastronomische Angebote werden in dieser Hinsicht fast nie anerkannt, schon gar nicht, wenn Sie der Allgemeinheit (und nicht nur den Vereinsmitgliedern) geöffnet werden. In engen (Umsatz- )Grenzen ist es dennoch möglich solche Angebote zu eröffnen, Sie dürfen jedoch nur einen geringen Anteil der Vereinsaktivitäten ausmachen und den eigentlichen Satzungszwecken auch nicht zuwider laufen. Sie werden aber in aller Regel von den Finannzbehörden sehr kritisch beäugt und können im Einzelfall auch zur zeitweisen Aberkennung der Gemeinnützigkei führen. Nach einem kurzen Blick auf die website bin ich offen gesagt sehr skeptisch in Bezug auf ein Café, ohne besondere Begrenzung für die Öffentlichkeit oder ohne besonderen Zuschnitt.

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