Mitglieder finanziell unterstützen

Wir sind als eingetragener Verein von der Körperschaftssteuer befreit. Demnächst möchten wir mit unseren Mitgliedern ein Trainingscamp besuchen, das über mehrere Tage gehen soll. Wir möchten unsere Mitglieder dabei gerne finanziell unterstützen. Gibt es eine Grenze, wieviel Geld wir dem einzelnen Mitglied als Unterstützung für diese Fahrt zukommen lassen dürfen?

Grundsätzlich verstoßen solche finanziellen Unterstützungen (»Zuwendungen«) gegen die gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen (Gebot der Selbstlosigkeit) wie sie in § 55 der Abgabenordnung festgelegt sind. »Mittel der Körperschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden... Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile... und keine sonstigen Zuwendungen erhalten.«

Zwei gemeinnützigkeitsrechtlich unschädliche »Ausnahmen« gibt es

1. Aufmerksamkeiten/Annehmlichkeiten. Für die Betreuung von Mitgliedern gilt auch für den Verein (analog zu den Lohnsteuerrichtlinien für Arbeitgeber) das Recht zu steuerunschädlichen Sachleistungen (z.B. Speisen, Kosten im Rahmen eines Vereinsausflugs usw.) die pro Jahr und pro Mitglied den Wert von 40,- € nicht übersteigen sollten.

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2. Reisen/Vereinsausflüge
Wenn unmittelbar satzungsmäßige Zwecke an dem Zielort der Reise ausgeübt werden, kann der Verein die Kosten ohne Begrenzung tragen, ohne den Verlust der Gemeinnützigkeit befürchten zu müssen. Die Reise muss allerdings ausschließlich bzw. weitaus überwiegend im Interesse der in der Vereinssatzung festgelegten Zwecke sein. Für einen normalen Vereinsausflug ist das zumeist nicht denkbar, für ein Trainingscamp wie Sie es erwähnen, könnte das zutreffen, vorausgesetzt die Satzung Ihres Vereins ist entsprechend formuliert.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
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  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

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