Wenn der Vereinszweck den üblichen Anforderungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und (wegen der steuerlichen Privilegien der Gemeinnützigkeit) entspricht, ist es weitgehend unerheblich wo Sie die Mittel verwenden. In Ihrem Fall könnte sich der Vereinszweck vermutlich unter Begriffen wie »Völkerverständigung«, »Mildtätige Zwecke« und »Entwicklungshilfe« unterbringen lassen, so dass der verereins- und steuerrechtlichen Anerkennung in Deutschland grundsätzlich nichts im Wege stehen dürfte.
Allerdings kommt es dann bei der Vereinsgründung schon sehr im Detail auf die Formulierung der Vereinszwecke in der Satzung an.