Vergütung oder Aufwandsentschädigung

Darf Vereinsmitgliedern für bestimmte Tätigkeiten eine Vergütung bezahlt werden oder muß alles ehrenamtlich ablaufen?

 

Vergütungen im eigentlichen Sinne können Vereinsmitglieder einmal durch eine direkte Anstellung (etwa als Geschäftsführer usw.) erhalten, die dann aber ganz normal steuer- und sozialversicherungsfplichtig sind. Für Tätigkeiten, die Vereinsmitglieder im Auftrag des Vereins nebenberuflich (d.h. auch ehrenamtlich) übernehmen können allerdings sogenannte steuerfreie Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Diese enthalten alle üblichen Auslagen gegen Belege.  Steuer- und Sozialversicherungs-Abgaben-freie Vergütungen oder pauschale Aufwandsentschädigungen (immer wohl mit einem Honoraranteil) gibt es in Form der sogenannten Übungsleiterpauschale (2.400 Euro/Jahr) für festgelegte Tätigkeiten (Trainer, Chorleiter usw.) oder seit 2008 mit der Ehrenamtspauschale (720 Euro/Jahr) für die meisten (ehrenamtlichen) Tätigkeiten im Verein.

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