Aufwendungsausgleichsgesetz

Gilt das Aufwendungsausgleichsgesetz auch für gemeinnützige Vereine?

In der Tat gilt dies auch für Vereine, soweit sie wie in Ihrem Fall als Arbeitgeber arbeitsrechtlich Verantwortung tragen. Die Neuregelung berührt das Umlageverfahren generell und die Fragen des Mutterschutzes und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar