Uns ist nicht ganz klar, ob Sie nur den Vorsitz oder auch die gesamte Mitgliedschaft im Verein kündigen möchten. Für beides gibt es entsprechende Bestimmungen in der Vereinssatzung, die Sie sich noch einmal ansehen sollten. Normalerweise kann der Austritt aus dem Verein (als Mitglied) nur jeweils zum Jahresende erfolgen und muss mindestens drei Monate vor diesem Termin schriftlich erklärt worden sein. Das Niederlegen eines Vorstandsamtes sollte (fairer Weise) den anderen Vorstandsmitgliedern frühzeitig angekündigt und dann schriftlich Vorstand und Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.