Kündigung als Vorstand

Ich bin Vorsitzende in einem Verein und möchte diese Position kündigen. Reicht es aus, wenn ich eine schriftliche Kündigung Verein schicke oder muss ich noch etwas anderes beachten?

Uns ist nicht ganz klar, ob Sie nur den Vorsitz oder auch die gesamte Mitgliedschaft im Verein kündigen möchten. Für beides gibt es entsprechende Bestimmungen in der Vereinssatzung, die Sie sich noch einmal ansehen sollten. Normalerweise kann der Austritt aus dem Verein (als Mitglied) nur jeweils zum Jahresende erfolgen und muss mindestens drei Monate vor diesem Termin schriftlich erklärt worden sein. Das Niederlegen eines Vorstandsamtes sollte (fairer Weise) den anderen Vorstandsmitgliedern frühzeitig angekündigt und dann schriftlich Vorstand und Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar