Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins hängt im wesentlichen von den Zwecken ab, die der Verein verfolgt und in seiner Satzung festschreibt. Hinweise zu den nach der sogenannten Abgabenordnung des Einkommenssteuerrecht anerkannten Zwecken finden Sie in unserer Praxishilfe Arbeit im Verein unter folgenden link:
http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit_im_verein/steuern/steuerliche_beguenstigung_1.php
Die Anerkennung durch das Finanzamt erfolgt mit einem sogennannten vorläufigen Freistellungsbescheid auf der Grundlage der Vereinssatzung. Diese Prüfung sollte vor der Eintragung in das Vereinsregister erfolgen, sonst werden eventuelle Satzungsänderungen sehr aufwändig.
Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt bei dem für den Sitz des Vereins zuständigen Registergericht, d.h. Amtsgericht. Weitere Informationen zu den Formalia der Vereinsgründung finden Sie unter folgendem link:
http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit_im_verein/vereinsrecht/vereinsgruendung_1.php