Honorar und Haftung bei Veranstaltungen

Wie kann beispielsweise ein nicht eingetragener Verein das Honorar eines Gastredners verbuchen? Wer haftet für die Durchführung der Veranstaltung?

Auch der nicht eingetragene Verein kann rechtsfähig handeln und ein Vortragshonorar ganz normal als entsprechende Ausgabe verbuchen. Die viel schwierigere Frage ist die steuerrechtliche Bewertung. Solange es keine Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins (nach der Abgabenordnung) gibt, muss dafür vermutlich auch Mehrwertsteuer auf allen Seiten berechnet und abgeführt werden.

Noch etwas problematischer ist die Haftungsfrage für den nicht eingetragenen Verein. Zwar haftet auch hier grundsätzlich der Verein mit seinem Vermögen und in der normalen Praxis wird der Haftungsanspruch auch nicht auf das Privatvermögen der Vereinsmitglieder ausgedehnt.

Aber! Anders als bei dem e.V. haftet jeder, der für oder im Auftrag des Vereins handelt (also auch bei der Durchführung einer Veranstaltung) auch mit seinem privaten Vermögen - neben der Haftung des Vereinsvermögens. Die vielleicht beste Lösung dieses Haftungsrisikos ist, es auf alle Schultern, d.h. alle Mitglieder des nicht eingetragenen Vereins zu verteilen.

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