Gründungsversammlung nur an einem Ort

Müssen bei der Gründungsversammlung alle sieben Gründungsmitglieder an einem Ort versammelt sein, oder kann die Anwesenheit auch per Telefon oder Internet bestehen?

Für normale Mitgliederversammlungen, also nach der Vereinsgründung wird die virtuelle Form (d.h. online, per Post oder per Telefonkonferenz) der Abstimmung weitgehend akzeptiert, wenn sie in der Satzung des Vereins so vorgesehen ist (auch als sporadische Alternative zu realen Versammlungen). Bei der Gründungsversammlung sind wir immer noch etwas skeptisch und kennen auch bisher nur zwei Fäll der (nicht ganz unaufwändigen) Online-Gründung. Die Skepsis liegt in der sehr unterschiedlichen Anerkennungs- und Verfahrenspraxis der jeweiligen Register-, bzw. Amtsgerichte begründet. Es spricht aber nichts dagegen, sich bei dem zuständigen Gericht (an dem auch der Sitz des Vereins sein soll) nach solchen Möglichkeiten (oder ihrem Ausschluss) zu erkundigen.
In jedem Fall brauchen Sie allerdings die reale Unterschrift aller Gründungsmitglieder unter das Gründungsprotokoll und die Satzung und die Unterschriften müssen in der Regel gegen Vorlage Personalausweise notariell beglaubigt sein. Alternativen für diesen Schritt der Gründung zeichnen sich aber z.B. durch die Signaturfunktion des neuen Personalausweises (ab 2011) oder andere (eher noch kostaufwändigere) zertifizerte Verfahren zur absicherung einer elektronischen Signatur ab.

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