Wohnsitz der Gründungsmitglieder

Müssen alle sieben Gründungsmitglieder eines Vereins ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder reicht es, wenn dies nur für einen Teil der Gründungsmitglieder zutrifft?

Als deutsche oder EU_Bürger müssen Gründungsmitglieder rechtlich eigentlich keinen Wohnsitz in Deutschland (aber die entsprechende Staatsbürgerschaft) haben. Die Formalitäten der Beantragung der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister und der Gemeinnnützigkeit bei den Finanzämtern werden durch einen entsprechenden Wohnsitz eines Mitglieds sehr erleichtert. Mit der wachsenden Rechtssicherheit und Vertrautheit mit der elektronischen Verwaltung steigen aber auch die Möglichkeiten virtueller Regelung ohne physische Präsenz vor Ort.

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