Kosten für Eintragung beim Registergericht

Wir möchten eine politische Partei nach dem Grundgesetz der

Bundesrepublik Deutschland gründen.

Unsere Frage lautet: Die politische Partei wird als Verein im Amtsgericht eingetragen, können Sie uns mitteilen in welcher Höhe Kosten dafür anfallen?

Zunächst zu der ganz praktischen Frage nach der Eintragung eines Vereins beim Registergericht. Diese Kosten liegen ungefähr bei 60,-- € bei den Amtsgerichten (es gibt je nach Bundesland leichte Unterschiede) und ca. 20,-- € notarieller Beglaubigungs- und Anmeldegebühren. Werden Vereine als gemeinnützig anerkannt (durch die Finanzämtern nach den entsprechenden Bestimmungen der Abgabenordnung) kann ein Teil der Anmeldegebühren erlassen werden.
Vermutlich denken Sie an eine auf die kommunale Ebene beschränkte Partei (eine Art Freie Wählervereinigung), dabei sollten Sie aber bei der Satzungsformulierung sich durchaus an den Bestimmungen des Parteiengesetzes orientieren.

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