Wir stimmen Ihnen völlig zu, dass es gut überlegt sein soll, ob man sich auf eine Vereinsgründung einläßt.
Zunächst aber zur Kostenfrage, die nicht als so gravierend einzuschätzen ist.
Die Anmeldung beim Register- bzw. Amtsgericht kostet (nach Bundesländern leicht abweichend) um die 60,- € (die Gebühr hängt von dem Vermögen des Vereins ab und die ca. 60 € geten bis zu einer Vermögenshöhe von 3000 €) Wird der Verein von den zuständigen Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt kann ein (großer) Teil der Gebühren erlassen werden. Wenn man die Anmeldung über einen Notar vornimmt (der in jedem Fall die Unterschriften unter dem Gründungsprotokoll und der Anmeldung bestätigen sollte) kommen noch einmal 20 € - 35 € hinzu (auch das weicht von Bundesland zu Bundesland leicht ab).
Nun kommen wir wieder zu der Frage warum sich eine Vereinsgründung materiell wie ideell vielleicht lohnt, bzw. wieso knapp 100 € oder dann auch nur weniger als 50 € eine vernünftige Investition sein könnten.
Ideell sind die Vorteile vielleicht nicht so groß. Nach unserer Erfarhung werden zum einen aber e.V. von politischen Akteuren (vor allem kommunalen) doch ernsthafter wahrgenommen als ohne einen solchen Rahmen. Aus unserer Sicht, kann sich zum zweiten eine gewisse Professionalisierung der Organisation ergeben, da man über die Satzung und andere Regularien zu etwas klareren Strukturen kommt - aber natürlich auch zu mehr Hierarchien (Vorstand, Arbeitsteilungen usw.).Letzeres kann man aber natürlich auch ohne Vereinsrahmen, man kann auch (basisdemokratisch) darauf verzichten.
Die Hauptvorteile liegen aber im wesentlichen in finanziellen Vorteilen im weitesten Sinne, die in aller Regel diese Anfangsinvestition mehr als kompensieren. Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit hat man Möglichkeiten des »fundraising« (durch Spenden, Bußgeldeinnahmen, Sponsoring usw.), die es ohne den eingetragenen Verein so nicht gibt.
Ein anderer materieller aber sicher wichtiger Grund ist ein versicherungsrechtlicher. Dabei geht es zunächst um haftungsrechtliche Fragen. Bei einem Verein gilt die sogenannte Organhaftung, d.h. für alle Aktivitäten haftet der Verein und nicht das einzelne Mitglied (mit Ausnahme individueller straf- und zivilrechlticher Vergehen). Zum zweiten gibt es durch die Berufsgenossenschaft Verwaltung eine (kostenfreie) Unfallversicherung für alles, was im Rahmen der satzungsmäßigen Vereinsaktivitäten und auf dem Weg dahin bzw. davon passiert. Das hat sicher auch alles einen gewissen technokratischen »touch«.
Allerdings ist es so, dass Sie als lose Gruppe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt werden, die z.B. für ihre Aktivitäten auch kollektiv haftet, dann aber immer direkt über das Vermögen der Mitglieder. Man kann sich auch als Verein etablieren, ohne Eintragung in das Vereinsregister, wird dann aber eben auch wie eine GbR behandelt, ohne die haftungs- und steuerrechtlichen Privilegien des e.V. in Anspruch nehmen zu können.
Als Fazit möchten wir Ihnen sagen, dass es sicher gute Einwände gegen eine Vereinsgründung gibt, den Kostenaufwand halten wir allerdings für den schwächsten. Finanziell kann man eigentlich nur profitieren und die eigentliche Frage für oder gegen Verein stellt sich eher hinsichtlich des Selbstverständnisses der Organisation. Diese Antworten müssten Sie sich aber im Kreis Ihrer Mitstreiter selbst geben.