Mitgliedschaft verweigern

Können wir irgendwie steuern wer zu uns in den Verein kommt? Dürfen wir bestimmten Leuten ohne Angabe von näheren Gründen die Mitgliedschaft verweigern?

Der eingetragene Verein ist eine relativ basisdemokratische Organisation, die nicht die Möglichkeit bietet, einen Vorstand unabhängig von dem Votum neuer Mitglieder auf Dauer festzuschreiben. Der Mitgliederzufluss ist in Maßen aber nur über die Satzung und dort festgeschrieben Bedingungen, nicht aber personenbezogen zu steuern. Die Mitgliedschaft könnte »bestimmten Personen« nur verweigert werden, wenn erkennbar ist, dass sie dem Vereinszweck nicht dienen werden.
Das gilt aber nur für den eingetragenen Verein, nicht wenn Sie sich als Club oder nicht registrierter Verein etablieren.

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