Zur Absicherung der höheren Einlagen der Gründungsmitglieder gäbe es mehrere unverfängliche Wege: so beispielsweise den, dass diese 7 das Eigentum an den Gerätschaften formal behalten und sie leihweise dem Verein zur Verfügung stellen, bzw. sie sich nach und nach aus Mitgliedsbeiträgen (und eventuell Spenden, oder Sponsoring von professionellen Brauereien oder anderen Unternehmen) ablösen lassen.
So würde das Geld nicht verloren gehen, selbst wenn ein Gründungsmitglied nicht mehr im Vorstand wäre oder auch den Verein verließe.